Der Fall Mexx (14)
Diese Seite dokumentiert das Anliegen der Familie von Mexx Bernardo auf Grundlage der von ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Bei laufenden oder ungeklärten Sachverhalten wird kenntlich gemacht, wenn Angaben die Darstellung oder Einschätzung der Familie wiedergeben.
Stellungnahme / Sachverhaltsdarstellung
Verfasser: Bellevie Bernardo, Bruder von Mexx Bernardo
1. Zusammenfassung
Am 26.06.2026 verunglückte mein 14-jähriger Bruder Mexx Bernardo am Badesee Echtz in Düren. Nach einer rund dreitägigen Suchaktion wurde er am 28.06.2026 tot aufgefunden. Die Todesursache ist bis heute als „ungeklärt“ eingestuft, die Kriminalpolizei ermittelt. Im Verlauf der vergangenen Wochen sind mehrere Vorgänge aufgetreten, die aus Sicht der Familie auf Versäumnisse, Falschdarstellungen und möglicherweise auf eine unzureichend neutrale Aufarbeitung durch die zuständigen Behörden in Düren hindeuten. Zusätzlich sieht sich die Familie inzwischen selbst einer strafrechtlichen Bedrohungs-Anschuldigung sowie Drohbriefen ausgesetzt, die nach Einschätzung der Familie im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Darstellung einer Äußerung meines Vaters bei der Trauerfeier stehen.
Die Familie verfolgt mit dieser Stellungnahme nicht das Ziel, Schuldzuweisungen vorzunehmen oder dem Ergebnis der laufenden Ermittlungen vorzugreifen. Ihr Anliegen ist vielmehr eine objektive, nachvollziehbare und vollständig aufgeklärte Rekonstruktion des Geschehens sowie eine neutrale Bewertung aller verfügbaren Hinweise. Aus Sicht der Familie haben jedoch mehrere Umstände – insbesondere der Umgang mit Zeugenhinweisen, die zunächst vermittelte Darstellung des Unfallhergangs sowie die spätere Entwicklung im Zusammenhang mit der Trauerfeier – den Eindruck entstehen lassen, dass dieses Ziel bislang nicht in der gebotenen Weise verfolgt wurde. Gerade deshalb hält die Familie eine unabhängige und transparente Aufarbeitung für unerlässlich.
2. Chronologischer Verlauf
26.06.2026 – Der Unfall
Gegen 13:40 Uhr fiel Mexx von einem Schlauchboot am Badesee Echtz. Er war Nichtschwimmer.
Drei weitere Jungen befandensich zum Zeitpunktdes Unfalls mit auf dem Boot.
26.–28.06.2026 – Die Suche
Über drei Tage waren mehr als 80 Einsatzkräfte im Einsatz, darunter Taucher der Feuerwehr Köln, die DLRG Düren, das THW sowie zwei Hubschrauber und Sonartechnik. Mexx wurde am 28.06.2026 tot aufgefunden.
28.06.2026 – Reaktion des jüngeren Bruders
Am Tag der Auffindung von Mexx bedrohte mein 12-jähriger jüngerer Bruder – im akuten Schock über die Nachricht vom Tod seines großen Bruders – einen der Jungen, die mit auf dem Boot waren. Daraufhin wurde eine erste polizeiliche Gefährdenansprache gegen ihn ausgesprochen.
Umgang der Behörden mit der Familie
- Am 29.06.2026 wurde der Familie im Zusammenhang mit der Rückgabe der persönlichen Gegenstände von Mexx mitgeteilt, dass eine aus rund 50 Metern Entfernung befindliche Zeugin den Vorfall beobachtet habe. Auf dieser Grundlage sei kein Fremdverschulden gegeben; Mexx sei freiwillig gesprungen.
- Nach jetzigem Kenntnisstand der Familie handelt es sich bei dieser als unabhängig dargestellten Zeugin um dieselbe Person, die den Vorfall nicht selbst beobachtet, sondern lediglich die Schilderung eines der drei Jungen, die mit auf dem Boot waren, wiedergegeben hat.
- Zugleich haben sich Zeugen unabhängig von den Behörden direkt bei der Familie gemeldet und eine vom offiziellen Vorfallshergang abweichende Darstellung geschildert. Diese wurden von der Kripo Düren nicht weiterverfolgt.
- Damit stützt sich die den Angehörigen mitgeteilte Einschätzung maßgeblich auf eine als unabhängig dargestellte Zeugin, die sich nach Kenntnis der Familie tatsächlich auf die Angaben der potenziell selbst beteiligten Jungen zurückführen lässt, während abweichende Zeugenhinweise nicht aufgegriffen wurden. Die Familie sieht hierin einen sachlichen, überprüfbaren Verfahrensmangel und keine bloße Vermutung.
- Einer der drei Jungen, die mit Mexx auf dem Boot waren, hat nach Kenntnis der Familie einen Angehörigen bei der Polizei Düren. Alle drei Jungen haben inzwischen anwaltliche Vertretung.
- Aufgrund des Verdachts auf mangelnde Neutralität hat der von der Familie beauftragte Anwalt die Verlegung des Verfahrens von der Kripo Düren zur Kripo Köln/Aachen erwirkt.
- Am selben Tag (29.06.2026) äußerte ein Kollege von Kriminalhauptkommissarin Schmitz (KK2), welcher sich als Anwalt der Toten vorstellte, sinngemäß: „Es hätte schlimmer kommen können, es hätten mehr Kinder verunglücken können“, und stellte in Aussicht, dass kein rechtliches Verfahren folgen werden
3. Entwicklung nach der Trauerfeier – Vorwurf gegen den Vater
Bei der Trauerfeier äußerte mein Vater im akuten Schock der Trauer sinngemäß, dass die Jungen, die dabei waren und den Unfall nicht verhindert hatten, dasselbe erleiden sollten wie Mexx. Pastorin Vera Schellberg, die die Trauerfeier leitete, hat auf Bitten der Familie schriftlich festgehalten, wie sie diese Äußerung verstanden hat: nicht als Aufforderung, dass jemand handeln solle, sondern als Ausdruck akuter Trauer.
Der Schulleiter der Schule, die die betroffenen Jungen besuchen, wertete die Äußerung meines Vaters jedoch als Morddrohung („saka“ – ein Ausdruck, der hierbei fehlgedeutet wurde) und informierte entsprechend Dritte bzw. Behörden. In der Folge erhielt die Familie Drohbriefe, die nach ihrer Einschätzung mit dieser Darstellung im Zusammenhang stehen.
Ergänzend liegt der Familie eine schriftliche kulturelle Einordnung von Herrn Kabeya Kasongo vor, vereidigter Diplomübersetzer und Kulturdolmetscher, der die transkribierte Trauerrede meines Vaters übersetzt hat. Demnach ist „SAKA“ bzw.
„KOSAKA“ in der kongolesischen „Ntu“-Tradition ein rituelles Statement am Grab, das der Trauer Ausdruck verleiht, jedoch keine Aufforderung zum Handeln oder eine Drohung gegenüber Dritten darstellt. Die Worte des Vaters am Grab seien weder böse gemeint noch an unbeteiligte Dritte gerichtet gewesen.
10.–12.07.2026 – Beerdigung, Fehlinterpretation und Gefährdenansprache gegen den Vater
Am 10.07.2026 fand die Beerdigung statt; am selben Tag hielt mein Vater die später missverstandene Rede. Noch am selben Tag erhielt die Familie einen Anruf der Polizei, in dem der Sachverhalt bereits amTelefon als Übersetzungsfehler bzw. Fehlinterpretation eingeordnet wurde.
Obwohl der Sachverhalt der Polizei zu diesem Zeitpunkt also bereits als Fehlinterpretation bekannt war, erschien die Polizei am darauffolgenden Sonntag, den 12.07.2026 – nur zwei Tage nach der Beerdigung – dennoch persönlich bei der Familie, um eine Gefährdenansprache gegen meinen Vater offiziell zu übermitteln. Aus Sicht der Familie war dies angesichts der bereits am 10.07. telefonisch erfolgten Einordnung als Fehlinterpretation nicht nachvollziehbar und wirkte in dieser ohnehin extrem belastenden Phase zusätzlich traumatisierend.
Nach Einschätzung der Familie verbreitete sich in der Folge die Fehlinterpretation der väterlichen Rede als Morddrohung gegen die drei Jungen weiter. Am 22.07.2026 erhielt die Familie einen Drohbrief, in dem sinngemäß stand, sollte die Familie „deutsche Kinder anfassen“, würde sie „brennen“, da der Vater „noch mehr zu verlieren“ habe, und die Familie sei ein „ungebetener Gast“. Die Familie ist dunkelhäutig; der Drohbrief hatte einen unmissverständlich rassistischen Unterton.
Rechtliche Schritte der Familie
- Am 23.07.2026 wurde eine Strafanzeige wegen Bedrohung gegen Unbekannt in Aachen (nicht Düren) gestellt.
- Am 24.07.2026 fand ein Telefonat zwischen meinem Vater bzw. mir (ich übernahm das Gespräch, da mein Vater zu belastet war) und einem Beamten (Herr Golffuß) der Polizeibehörde Düren statt. Themen waren die Gründe für die Anzeige in Aachen statt Düren sowie die Umstände der Drohbriefe. Ich legte dar, dass die Familie die Drohbriefe im Zusammenhang mit den E-Mails des Schulleiters sieht, welche die Äußerung meines Vaters unzutreffend als Morddrohung darstellen, und dass die Familie dies belegen kann.
- Ebenfalls am 24.07.2026 habe ich als Sohn für meinen Vater beim Amtsgericht Düren eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung gegen den Schulleiter beantragt. Hintergrund ist die aus Sicht der Familie unzutreffende Darstellung der Trauerrede meines Vaters als Morddrohung sowie die dadurch ausgelösten Folgen für die Familie
4. Aktueller Stand
Die Todesursache von Mexx ist weiterhin offiziell „ungeklärt“. Die Ermittlungen liegen nun bei der Kripo Köln/Aachen. Parallel läuft die strafrechtliche Aufarbeitung der Bedrohungs-Vorwürfe gegen meinen Vater sowie die Anzeige wegen der Drohbriefe gegen die Familie.
5. Persönliches Empfinden
Abschließend möchte ich als Bruder von Mexx auch mein persönliches Empfinden schildern.
Der Tod meines 14-jährigen Bruders ist bis heute ungeklärt. Statt uns ausschließlich mit unserer Trauer auseinandersetzen zu können, mussten wir erleben, dass unsere Familie selbst Ziel von Drohungen und rassistischen Anfeindungen wurde.
Ich habe während dieses gesamten Geschehens das Gefühl entwickelt, erstmals zu erfahren, wie es sich anfühlt, im falschen Land mit der falschen Hautfarbe geboren zu sein. Mir ist bewusst, dass dies mein persönliches Empfinden ist. Es beschreibt die Erfahrungen, die meine Familie und ich in den vergangenen Wochen gemacht haben.
Am schwersten zu begreifen ist für mich, dass wir nicht nur ein Kind und einen Bruder unter bis heute ungeklärten Umständen verloren haben, sondern anschließend selbst bedroht wurden. Die Ereignisse der vergangenen Wochen haben bei meiner Familie und mir tiefe seelische Spuren hinterlassen und uns nachhaltig traumatisiert. Das empfinde ich bis heute als zutiefst erschütternd.
Diese Darstellung beruht auf dem Kenntnisstand der Familie zum 4.08.2026. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
22.07.2026 – Rassistischer Drohbrief
Drohbrief, den die Familie nach eigenen Angaben am 22.07.2026 erhielt.
